Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Der Gesetzgeber schreibt die 1. Jugendarbeitsschutz-Untersuchung vor Beginn
der Aufnahme einer Lehrausbildung vor. Die zweite Untersuchung soll vor Vollendung
des 18. Lebensjahres erfolgen. Bei Abschluss der Schulausbildung erhalten die Schüler
je einen Berechtigungsschein für die erste und zweite Untersuchung und ein Formular,
in dem u.a. Informationen über den bisherigen Gesundheitszustand des Jugendlichen
abgefragt werden. Dieser Fragebogen ist gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten
auszufüllen und von diesem zu unterschreiben. Den Berechtigungsschein für die erste
Untersuchung von der Schule, den Fragebogen und den Impfausweis (bei neuen
Patienten auch die Versichertenkarte der Krankenkasse zu korrekten Erfassung der
Personalien) legen Sie bitte vor der ersten Untersuchung unserer Mitarbeiterin am
Empfang vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass ohne gültigen Berechtigungsschein
die Kosten für die 1. und 2. Untersuchung vom Schüler bzw. den
Erziehungsberechtigten zu tragen sind.

Nach erfolgter Untersuchung durch den Arzt, zu der auch eine Urin-Probe gehört und
eine Überprüfung des Impfstatus, erhält der Schüler die entsprechenden Unterlagen für
den zukünftigen Arbeitgeber. In den seltensten Fällen ist noch eine weiterführende
Untersuchung durch einen Facharzt notwendig. Vor der Vollendung des 18. Lebensjahres
hat die zweite Untersuchung zu erfolgen, sonst verfällt der zweite Berechtigungsschein
und der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Kosten selbst zu tragen.