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Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Der Gesetzgeber schreibt die 1. Jugendarbeitsschutz-Untersuchung vor Beginn
 der Aufnahme einer Lehrausbildung vor. Die zweite Untersuchung soll vor Vollendung
 des 18. Lebensjahres erfolgen.
Bei Abschluss der Schulausbildung erhalten die Schüler
 je einen Berechtigungsschein für die erste und zweite Untersuchung und ein Formular,
 in dem u.a. Informationen über den bisherigen Gesundheitszustand des Jugendlichen
 abgefragt werden. Dieser Fragebogen ist gemeinsam mit dem Erziehungsberechtigten
 auszufüllen und von diesem zu unterschreiben.
Den Berechtigungsschein für die erste
 Untersuchung von der Schule, den Fragebogen und den Impfausweis (bei neuen
 Patienten auch die Versichertenkarte der Krankenkasse zu korrekten Erfassung der
 Personalien) legen Sie bitte vor der ersten Untersuchung unserer Mitarbeiterin am
 Empfang vor.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ohne gültigen Berechtigungsschein
 die Kosten für die 1. und 2. Untersuchung vom Schüler bzw. den
 Erziehungsberechtigten zu tragen sind.
Nach erfolgter Untersuchung durch den Arzt, zu der auch eine Urin-Probe gehört und
 eine Überprüfung des Impfstatus, erhält der Schüler die entsprechenden Unterlagen für
 den zukünftigen Arbeitgeber.
In den seltensten Fällen ist noch eine weiterführende
 Untersuchung durch einen Facharzt notwendig.
Vor der Vollendung des 18. Lebensjahres
 hat die zweite Untersuchung zu erfolgen, sonst verfällt der zweite Berechtigungsschein
 und der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Kosten selbst zu tragen.